Verwandtschaftsbezeichnungen (Sch)
- Schnur
Bezeichnung für die Schwiegertochter - Schoßgeschwister
Halbgeschwister - Schwager
bezeichnet den Ehemann der eigenen Schwester oder den Bruder des eigenen Ehemannes - Schwägerin
bezeichnet die Ehefrau des eigenen Bruders oder dieSchwester der eigenen Ehefrau - Schwester
weibliches Geschwisterkind. - Schwieger
Kurzform zu Schwiegereltern; auch Schwieher - Schwiegereltern
Bezeichnung für den Elternteil des Ehepartners - Schwiegerleut
(schwäb.) für Schwiegereltern, gesprochen »Schwiegerleit«. - Schwiegermutter
Bezeichnung für den weiblichen Elternteil des Ehepartners - Schwiegersohn
Bezeichnung für den männlichen Ehepartner der eigenen Tochter aus der Sicht der Eltern - Schwiegertochter
Bezeichnung für den weiblichen Ehepartner des eigenen Sohnes aus der Sicht der Eltern - Schwiegervater
Bezeichnung für den männlichen Elternteil des Ehepartners. - Schwieher
allgemeine Bezeichnung für den Schwiegervater bzw. Schwiegermutter; siehe auch Schwiegereltern - Schwipp-Freund
Bezeichnung für den Bruder des nicht verheirateten Partners seines eigenen Bruder oder Schwester - Schwipp-Freundin
Bezeichnung für die Schwester des nicht verheirateten Partners seines eigenen Bruder oder Schwester - Schwipp-Schwager
Bezeichnung für den Bruder des Ehepartners seines eigenen Bruder oder Schwester oder der Bruder des Schwagers bzw. Schwägerin - Schwipp-Schwägerin
Bezeichnung für die Schwester des Ehepartners seines eigenen Bruder oder Schwester oder die Schwester des Schwagers bzw. Schwägerin